Lokale Aktionsgruppe Barnim e.V.

Förderung der ländlichen Entwicklung mit Hilfe des europäischen Förderprogramms LEADER

Was ist LEADER?
LEADER ist eine Initiative der Europäischen Union, die seit 1991 die nachhaltige Entwicklung ländlicher Regionen in Europa unterstützt. Ziel ist es, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu verbessern und die regionale Wirtschaft zu diversifizieren.

Der Ansatz: Regional und Bürgernah
LEADER setzt auf einen territorialen Ansatz: Abgrenzbare Regionen bilden die Grundlage, und jede Region entwickelt ein Regionales Entwicklungskonzept (RES). Entscheidend ist dabei der Bottom-up-Ansatz: Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche und private Akteure aus verschiedenen Sektoren werden aktiv in die Gestaltung ihrer Region eingebunden.

Für den Barnim dient die Regionale Entwicklungsstrategie als Grundlage für die LEADER-Förderung in der Förderperiode 2023 bis 2027. Die Fortschreibung dieser Strategie wurde von Mai 2021 bis Mai 2022 erarbeitet – unter besonderen Herausforderungen durch die Pandemie – und durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) im Rahmen eines landesweiten Wettbewerbsaufrufs unterstützt. Die Bearbeitung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Büro für Agrar- und Dorfentwicklung sowie der AG Hüneburg & Sumser.

Die LEADER-Region Barnim wurde im Dezember 2022 offiziell bestätigt. Für die Förderperiode steht ein Budget von 10,7 Mio. € für Projektförderung zur Verfügung.

Wie werden Projekte gefördert?
Die Projektbewertung folgt einem mehrstufigen Verfahren:

  1. Projektaufnahmebögen: Beratung und Qualifizierung

  2. Prüfung der Mindestkriterien:

    • Lage in der LEADER-Region

    • Zugehörigkeit zu einem Handlungsfeld der RES

    • Zeitnahe Umsetzung

    • Finanzierbarkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit

    • Rechtliche Zulässigkeit und Richtlinienkonformität

  3. Vorbewertung durch das Regionalmanagement

  4. Bei Bedarf: Bewertung durch Fachgruppen oder externe Experten

  5. Votum des LAG-Vorstands: Stellungnahme zur Förderung

  6. Beantragung bei der Bewilligungsstelle

Die detaillierte Bewertung erfolgt nach einem Kriterienkatalog:

  • Beitrag zur RES: 33,3 %

  • Beitrag zu inhaltlichen Schwerpunkten: 33,3 %

  • Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung: 33,3 %

Fördersätze – abhängig von Rechtsform und Projektart:

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts: 75 %

  • Gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und Stiftungen: bis 80 %

  • Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts: bis 45 %

Voraussetzung:
Zuwendungsempfänger müssen der Definition der Kleinst- und Kleinunternehmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 entsprechen. Für Konzepte und Studien können bis zu 80 % der Kosten gefördert werden.

Höchstförderbeträge:

  • Privatwirtschaftliche Projekte: bis 200.000 €

  • Gemeinnützige oder öffentliche Projekte: i.d.R. max. 1.000.000 €

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